Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

26. März 2009 16:59

Hallo zusammen,

ich habe unter NAV 5.01 folgendes Problem:
Ein VK-Auftrag hat einen Rechnungsrabatt. Aus diesem wird jetzt die Vorauszahlungsrechnung gebucht (100%). In der gebuchten Rechnung wird aber der Rechnungsrabatt überhaupt nicht berücksichtigt. Wieso nicht? Weiß jemand eine Lösung?

MfG
Kolibri

Re: Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

23. Juni 2009 14:45

Hallo Kolibri,

bist du in der Angelegenheit weiter gekommen? Bzw. hat jemand anderst eine Lösung parat? Auch bei uns wir der Rechnungsrabatt völlig ind er Vorauszahlungsrechnung ignoriert.

Gruß
Vel

Re: Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

23. Juni 2009 16:08

Warum buchst Du 100% Vorauszahlung? Buch doch nur die Differenz: Rechnungssrabatt 10%, Vorauszahlung 90%.

Volker

Re: Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

23. Juni 2009 17:07

Hi vsnase,

das würde ich ja gerne. Navision lässt es aber nicht zu. Ich kann nur den 100% Betrag per Vorauskasse in Rechnung stellen. Rabatte (weder positive noch negative als Zuschlag) werden eben nicht berücksichtigt.

Gruß
Vel

Re: Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

23. Juni 2009 17:17

Ich habe jetzt zwar keine Version 5 vor mir, aber wenn Du einen Auftrag erfaßt, kannst Du doch unter Vorauszahlung angeben wie hoch diese sein soll.

Volker

Re: Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

24. Juni 2009 09:14

Hi Vsnase,

klar kann ich angeben wie hoch der Vorauszahlungsprozentsatz sein soll. Wenn der Artikel aber 100 € kostet, und ich 20 % Rabatt auf die Zeile gebe ist die Höhe der Vorauszahlungsrechnung immerncoh 100 €.

Ebenfalls ist das der Fall, wenn ein Mindermengenzuschlag (Rabatt von - 20% oder Zuschlag 20%) anfällt. Dann müsste der Rechnunsbetrag 120 € sein, Navision weißt mir aber nur 100 € aus.

Gruß
Vel

Re: Vorauszahlung - Rechnungsrabatt

24. Juni 2009 12:56

Hallo zusammen,

das Problem, wennn man es denn so nennen will, ist weniger ein Navision, als ein buchhalterisches Problem. Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen, die vom Kunden angefordert werden, entsprechen nicht den Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Sie dürfen bilanziell nicht ausgewiesen werden. D.h. die Voraus- Anzahlungsposten dürfen nicht auf dem Abstimm/Sammelkonto Forderungen auftauchen. Quasi "Merkposten". Erst mit Zahlung/Geldeingang vom Kunden ergibt sich ein bilanzieller Vorgang und der Posten muß unter erhaltene Anzahlungen ausgewiesen werden. Mit der eigentlichen Auftragsabwicklung hat dies i.d.R. nichts zu tun. Lediglich auf dem Beleg des abgerechneten Auftrages wird die vom Kunden geleistete Anzahlung abgerechnet, was bei Rabatt o.ä. auch mal zu einer Überzahlung kommen kann.

Gruß
defiant701