Auftragsbestätigung und MWSt.

12. April 2015 14:51

So nachdem wir nun schon seit etlichen Jahren NAV einsetzen teitl mir gestern ein befreundeter Steuer-Mensch folgendes mit:

Auftragsbestätigungen mit ausgewiesener USt. verpflichten zur Abgabe des ausgewiesenen Betrags ans FA. Meine Nachforschungen im Netz haben auch ein BFH-Urteil von 2011 dazu gefunden:

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (§14 UStG).
...
Der BFH hat nun in einem Urteil vom 17.02.2011 (V R 39/09) entschieden, dass ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG nicht unbedingt voraussetzt, dass die Rechnung alle Pflichtangaben enthält.

Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet gemäß § 14 c Abs. 2 Satz 1 UStG des ausgewiesenen Betrag.


In NAV 2009 erweckt die Standard-AB den Eindruck einer Rechnung, die MWSt. ist ausgewiesen. Ich habe keine Ahnung wie das in anderen Version von NAV ist, aber wir werden sofort unsere AB ändern.