Re: Inventurverbuchung zu späterem Zeitpunkt

17. Januar 2014 01:53

funkyice hat geschrieben:Ist tatsächlich davon abzuraten, eine rückwirkende Buchung vorzunehmen? Mir ist zwar klar, dass das mit der fortlaufenden Nr. der Poste nicht passt, aber Navision rechnet doch auch mit dem "Buchungsdatum" (Artikelposten) oder dem "registriert am" (Lagerplatzposten).


Das obige Verfahren ist dazu da, den Tag der körperlichen Erfassung mit dem tatsächlichen Bestand an diesem Tag abzustimmen. Wenn am 31.12.13 gezählt wurde (d.h. Stichtagsinventur, wenn das der letzte Tag im Geschäftsjahr war), aber noch nicht alle Belege und sonstigen Buchungsblätter (z.B. Umlagerungen anderer Lagerorte usw.) verbucht waren, dann hätte man an diesem Tag einen falschen Sollbestand ermittelt und anschließend eine falsche Differenz verbucht. Genau das kann man damit verhindern. In der Praxis kann man nicht immer alles zeitnah verbuchen, weil man bei den Eingangsrechnungen ja auch von seinen Lieferanten abhängig ist. Nicht jeder Betrieb kann es sich erlauben, vor der Inventur einen Anlieferstop zu veranlassen und während der Inventur alle Lagerbewegungen ruhen zu lassen.

Von dem verwendeten Buchungsdatum hat das unabhängig, dafür gibt es je nach Szenario gesetzliche Regeln.

Wenn die körperliche Aufnahme erst heute (also 16 Tage nach dem Bilanzstichtag) erfolgt, ist das keine keine Stichtagsinventur mehr und auch keine zeitnahe Inventur mehr (die darf maximal 10 Tage nach dem Bilanzstichtag erfolgen, die hätte man aber mengen - und wertmäßig auf den 31.12.13 buchen müssen) sondern eine zeitverlegte Inventur (die maximal 2 Monate später oder 3 Monate früher erfolgen kann), und die muss ohnehin wertmäßig auf den 31.12.13 zurückgerechnet werden, da sonst der Lagerwert in der Bilanz nicht stimmt. Sie müsste aber nicht mengenmäßig auf den 31.12.13 gebucht werden, wenn man das aber nicht tut, gibt es unnötige Fehlerquellen und manuelle Rechenarbeiten in der Fibu. In NAV ist es aufgrund des Postenprinzips möglich, den Artikelposten vom Buchungsdatum dort zu platzieren, man kann natürlich dann für diese Übergangsphase zwischen Bilanzstichtag und Inventurerfassungstag keine eventuellen Lagerdifferenzen mehr erkennen (wenn die Differenz im neuen Geschäftsjahr entstanden ist, aber in das alte Jahr gebucht wird), aber ist wesentlich wichtiger, dass in der Bilanz keine falschen Lagerwerte ausgewiesen werden.
Egal welche Inventurmethode man wählt, immer vorab den Wirtschaftsprüfer informieren und das Verfahren absegnen lassen.

Links zum Thema
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/es ... /r5.3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html

Re: Inventurverbuchung zu späterem Zeitpunkt

17. Januar 2014 11:09

Kowa hat geschrieben:...
Das obige Verfahren ist dazu da, den Tag der körperlichen Erfassung mit dem tatsächlichen Bestand an diesem Tag abzustimmen. Wenn am 31.12.13 gezählt wurde (d.h. Stichtagsinventur, wenn das der letzte Tag im Geschäftsjahr war), aber noch nicht alle Belege und sonstigen Buchungsblätter (z.B. Umlagerungen anderer Lagerorte usw.) verbucht waren, dann hätte man an diesem Tag einen falschen Sollbestand ermittelt und anschließend eine falsche Differenz verbucht. Genau das kann man damit verhindern. In der Praxis kann man nicht immer alles zeitnah verbuchen, weil man bei den Eingangsrechnungen ja auch von seinen Lieferanten abhängig ist. Nicht jeder Betrieb kann es sich erlauben, vor der Inventur einen Anlieferstop zu veranlassen und während der Inventur alle Lagerbewegungen ruhen zu lassen.
...


Jetzt habe ich einmal ein Frage dazu.
Wenn man aber genau dies tut, Buchungen zu sperren, Abgänge zu stoppen und Zugänge für spätere Zubuchungen nach dem Inventurstichtag in einem gesonderten Bereich zu sammeln, spricht doch eigentlich nichts wirklich dagegen, die Inventurbuchungen später durchzuführen. Oder?

Die Rechnungen für bestimmte Zugänge vor dem Stichtag sind so oder so noch nicht da.

Cheers
André

Re: Inventurverbuchung zu späterem Zeitpunkt

17. Januar 2014 11:19

apab hat geschrieben:Wenn man aber genau dies tut, Buchungen zu sperren, Abgänge zu stoppen und Zugänge für spätere Zubuchungen nach dem Inventurstichtag in einem gesonderten Bereich zu sammeln, spricht doch eigentlich nichts wirklich dagegen, die Inventurbuchungen später durchzuführen. Oder?

Wir machen das hier so in etwa, und für den Wirtschaftsprüfer ist es ok. Die Handhabung ist jedoch leider nicht immer ganz einfach. Lieber wäre mir, wenn ich die ganze Produktion Anfang Januar ruhen lassen könnte und stattdessen alle Mann zählen.

apab hat geschrieben:Die Rechnungen für bestimmte Zugänge vor dem Stichtag sind so oder so noch nicht da.

Egal, so lange der Wareneingang gebucht ist.

Re: Inventurverbuchung zu späterem Zeitpunkt

17. Januar 2014 11:35

Ich kann nun berichten, dass die Buchung der Inventur rückwirkend (lassen wir den Wirtschaftsprüfer mal Prüfer sein...), hat geklappt.
Schaue ich mir nun Lagerwerte bis 31.12.2013 an, sind die Bestände nun so wie erwartet, und für Stand "heute" ebenfalls. Also alles unberechtigte Bange-Mache seitens unseres Dienstleister.

Danke soweit für Eure Unterstützung.