17. Januar 2014 01:53
funkyice hat geschrieben:Ist tatsächlich davon abzuraten, eine rückwirkende Buchung vorzunehmen? Mir ist zwar klar, dass das mit der fortlaufenden Nr. der Poste nicht passt, aber Navision rechnet doch auch mit dem "Buchungsdatum" (Artikelposten) oder dem "registriert am" (Lagerplatzposten).
17. Januar 2014 11:09
Kowa hat geschrieben:...
Das obige Verfahren ist dazu da, den Tag der körperlichen Erfassung mit dem tatsächlichen Bestand an diesem Tag abzustimmen. Wenn am 31.12.13 gezählt wurde (d.h. Stichtagsinventur, wenn das der letzte Tag im Geschäftsjahr war), aber noch nicht alle Belege und sonstigen Buchungsblätter (z.B. Umlagerungen anderer Lagerorte usw.) verbucht waren, dann hätte man an diesem Tag einen falschen Sollbestand ermittelt und anschließend eine falsche Differenz verbucht. Genau das kann man damit verhindern. In der Praxis kann man nicht immer alles zeitnah verbuchen, weil man bei den Eingangsrechnungen ja auch von seinen Lieferanten abhängig ist. Nicht jeder Betrieb kann es sich erlauben, vor der Inventur einen Anlieferstop zu veranlassen und während der Inventur alle Lagerbewegungen ruhen zu lassen.
...
17. Januar 2014 11:19
apab hat geschrieben:Wenn man aber genau dies tut, Buchungen zu sperren, Abgänge zu stoppen und Zugänge für spätere Zubuchungen nach dem Inventurstichtag in einem gesonderten Bereich zu sammeln, spricht doch eigentlich nichts wirklich dagegen, die Inventurbuchungen später durchzuführen. Oder?
apab hat geschrieben:Die Rechnungen für bestimmte Zugänge vor dem Stichtag sind so oder so noch nicht da.
17. Januar 2014 11:35