20. Februar 2006 15:27
Hallo Michael,
das Ganze steht und fällt mit der Betrachtungsweise eines Geschäftsjahres.
Ich versuch das mal zu erklären.
Bezogen auf das obige Beispiel, sind per 31.12.2005 (Geschäftsjahresende)
beide Posten offen und fallen somit in die Kursregulierung für das Jahr 2005.
Vom Niederwärtsprinzip ausgehend werden die offenen Forderungen/Verbindlichkeiten die in Fremdwährung gebucht worden sind per 31.12.2005 neu bewertet.
Da in der Praxis zum Geschäftsjahresende nicht alles gebucht ist, wird auch das Geschäftsjahr in der Regel immer erst im Folgejahr abgeschlossen, ergo auch die Kursregulierung.
Dies wird jedoch nur für den zweiten Posten gemacht, da der erste Posten duch eine Zahlung im Folgejahr berteits getilgt wurde.
Wenn der Posten mit Pfund bezahlt wurde, ist das doch eh wurscht.
Dafür gibt's doch jetzt ein Guthaben (oder etwas weniger Miese) auf dem Pfund-Bankkonto, das wird doch wohl reguliert....
Nicht ganz den die Zahlung erfolgte im Folgejahr (andere Kurs etc) und der Posten Nr.1 muss dem Kurs per 31.12.2005 unterliegen.
(hab als Techniker da soviel Ahnung von, wie ne Kuh vom Bäume klettern)
ich bin auch kein Buchhalter im klassischen Sinne
, technisch wird es aber dahingehend interessant wie das "Paradoxon" gelöste werden könnte.