24. August 2009 10:20
Hallo,
ich habe eine Frage. Wann muss ich eine Gutschrift erfassen und wann eine Stornierung durchführen? Buchhalterisch konnte ich keinen Unterschied feststellen, außer das bei einer Gutschrift noch ein Belege erzeugt wird.
Danke + Gruß
BA
Zuletzt geändert von adalib am 24. August 2009 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
24. August 2009 10:52
Hallo Berkan,
ich bin jetzt kein Fibu-Spezialist, aber prinzipiell gilt:
- Gutschrift = Verbindlichkeit gegenüber dem Debitoren
- Rechnungs-Storno = Reduzierung der Forderungen gegenüber dem Debitoren
Es werden also andere Sachkonten bebucht.
24. August 2009 11:56
Hallo Timo,
vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Ich habe es gerade eben auf einer Cronus-DB nochmal überprüft. Bei mir werden dieselben Sachkonten bebucht.
Gruss Berkan
24. August 2009 14:55
Hallo Berkan,
auch ich bin kein Fibu-Spezialist, ergänzend zu Timo habe ich noch folgende Gedanken:
Beim Stornieren einer Rechnung mittels "Gutschrift mit Storno-Haken" wird negativ auf die Soll-Seite
des Debitorenverbindlichkeitskontos gebucht. Auf das Erlöskonto entsprechend negativ auf die Habenseite.
Bei einer normalen Gutschrift dagegen wird "normal" positiv auf die Habenseite des
Debitorenverbindlichkeitskontos gebucht. Entsprechend dann auch ins Soll des Erlöskontos.
Wenn Du jetzt deine Posten anschaust, wirst du eventuell in "Betrag" keine Unterschied feststellen ...
Aber im Zoom: dort einen Blick auf Sollbetrag / Habenbetrag werfen.
P.S. Es werden dabei dieselben Konten bebucht, das ist auch bei mir so.
Gruß Torsten
24. August 2009 17:46
Guckt doch mal hier
http://www.msdynamics.de/viewtopic.php?f=36&t=6986#p32642Da haben wir das Thema auch schon mal erläutert - und dargestellt.
VG,
Anke
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