29. Juni 2018 14:57
Hallo zusammen
Das Thema wurde hier schon mal behandelt
http://www.msdynamics.de/viewtopic.php?f=40&t=23418&p=101174&hilit=Wechselkurse+regulieren#p101174 und fast schon geklärt. Meine Fragestellung lautet aber etwas anders.
Ausgangslage:
Der Kunde hat zahlreiche Transaktionen in unterschiedlichen Währungen. Er setzt Bankkonten und auch die Kostenrechnung ein. Die KST-Dimension ist auf Ertrags- und Aufwandskonten Pflicht (Code notwendig), in der Bilanz jedoch nicht. Bei diesem Kunden ist es durchaus möglich, dass Zahlungen offen bleiben. Bei der Regulierung des Wechselkurses überträgt NAV ja die Dimensionen der Bankposten und Debitoren-/Kreditorenposten auf die Regulierungsbuchungen. Da nun auch offene Zahlungen reguliert werden sollen, welche keine Dimension hinterlegt haben, kommt der Fehler "Wählen Sie einen Dimensionswertcode für den Dimensionswert KST für Fibukonto ... aus." (da ja die Währungsverlust- oder Gewinnkonten mit "Code notwendig" ausgestattet sind). Die Dimensionspflicht zu entfernen ist keine Lösung, da die Regulierungsbeträge in die Kostenrechnung einfliessen sollen.
Meine Fragen:
Es könnte restlos alle Konten mit Kostenstellenpflichtigkeit versehen werden, da schlussendlich nur die KST in die Kore gehen, für die auch eine Kostenart vorhanden ist. Oder wir geben der Kursregulierung eine Standardkostenstelle mit, welche bei fehlenden Postendimensionen angewendet wird. Hat jemand von euch schomal eine solche Anpassung gemacht? Oder hat jemand eine andere Lösung oder einen Tip?
Besten Dank im Voraus für eure Unterstützung.
Roger